Freitag, 23. Juli 2021
Land bekommt recht, Rittner Bahn bleibt In-House
Die Beauftragung der STA mit den Diensten der Rittner Bahn und Mendelbahn durchs Land war legitim, so das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen. Alfreider sieht die Linie des Landes bestätigt.
Die Rittner Seilbahn, die Rittner Schmalspurbahn und die Mendelbahn können von der STA geführt werden. Dies ist legitim, so das aktuellste Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen. - Foto: © A. Sparer
lpa
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