Dienstag, 14. Mai 2024

Josef Fritzl wird bedingt aus Maßnahmenvollzug entlassen

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte Josef Fritzl wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Die schriftliche Entscheidung eines Kremser Dreiersenats ist aber nicht rechtskräftig. Das heißt, dass der 89-Jährige zwar in den Normalvollzug verlegt werden soll, vorerst aber im derzeitigen Setting in der Justizanstalt Stein bleibt. Fritzl war 2009 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum – eingewiesen worden.

Entscheidung im Inzestfall Amstetten getroffen. - Foto: © APA/THEMENBILD / EVA MANHART

Der am Dienstag kommunizierte Beschluss des Drei-Richterinnen-Senats beinhaltet eine Probezeit von 10 Jahren. Er fußt auf der nicht-öffentlichen Anhörung von Josef Fritzl vom 30. April, bei der auch das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner Thema war.

Laut einer Aussendung des Landesgerichts Krems hielt der Drei-Richterinnen-Senat in der schriftlichen Entscheidung fest, dass von Fritzl „keine Gefährlichkeit mehr ausgeht, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich macht“.

„Gefährlichkeit abgebaut“

„Auf Grund einer umfassenden, fortschreitenden dementiellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau ist die beim Strafgefangenen vorliegende kombinierte Persönlichkeitsstörung, die die Einweisung erforderlich machte, derart 'begraben', sodass die Gefährlichkeit des Strafgefangenen abgebaut wurde und mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen ist“, wurde weiters festgehalten. Vom Fortschreiten der chronischen Demenzerkrankung sei auszugehen. Gestützt hat sich der Drei-Richterinnen-Senat bei der Entscheidung neben dem psychiatrischen Gutachten von Kastner auch auf eine gerichtsmedizinische Expertise und aktuelle Befunde.

Entschieden wurde zudem über eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug in die Freiheit. Diese sei „aus spezialpräventiven Gründen nicht möglich“. Angesichts der „beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten“ könne „von einer zukünftigen Deliktsfreiheit“ nicht ausgegangen werden. Es mangle an Erprobung im Entlassungsvollzug, einer erforderlichen Auseinandersetzung mit den Taten sowie an einer Wohnmöglichkeit samt sozialem Umfeld.

Beschwerdemöglichkeit steht offen

Für die Staatsanwaltschaft bzw. die Verteidigung steht nach der Entscheidung des Drei-Richterinnen-Senats die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen. Wird Rechtsmittel erhoben, müsste das OLG erneut – wie zuletzt im März – über Aufhebung, Bestätigung oder Abänderung des Beschlusses entscheiden. Bis zur Rechtskraft muss der 89-Jährige jedenfalls in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleiben.

Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef Fritzl (der nun anders heißt) hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig gesprochen wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.

apa

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