Samstag, 9. August 2014
Italienische Richterin spricht Zwillinge der austragenden Mutter zu
Nach einer Verwechslung bei einer künstlichen Befruchtung in Italien hat die Justiz zugunsten der Frau entschieden, die die Zwillinge ausgetragen hat. Der Sorgerechtsanspruch der leiblichen Eltern, deren Embryo versehentlich einer anderen Frau eingepflanzt worden war, entspreche nicht den Interessen der Kinder, entschied die Richterin Silvia Albano am Freitag.
stol
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