Montag, 15. April 2024

Gruppenvergewaltigung in Gröden: Doch verkürztes Verfahren möglich

Für die 3 Kosovaren, die von einer Urlauberin aus Finnland bezichtigt werden, sie im Jänner vergangenen Jahres in Gröden vergewaltigt zu haben, zeichnet sich der Weg zu einem verkürzten Verfahren ab. Die Möglichkeit für ihre Verteidiger, den Antrag für ein solches zu stellen, eröffnet ausgerechnet ein zusätzlicher erschwerender Umstand, den die Staatsanwaltschaft der Anklage hinzugefügt hat.

Der Strafsenat (von links): Richter Walter Pelino, Vorsitz Richter Stefan Tappeiner, Richter Federico Secchi. - Foto: © ANDREAS KEMENATER

Wie berichtet, wird den 3 Männern im Alter von 21, 26 und 27 Jahren zur Last gelegt, der Frau wiederholt sexuelle Gewalt angetan zu haben – zuerst in einem Auto, dann im Zimmer eines Hotels und erneut, nachdem man sie zu ihrer Unterkunft zurückgebracht habe.

In der heutigen Verhandlung vor dem Strafsenat (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner, Richter Walter Pelino, Richter Federico Secchi) hat die Staatsanwaltschaft eine Änderung des Anklagesatzes hinterlegt: Das mutmaßliche Opfer sei in seiner Verteidigungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Dieser Erschwernisgrund wird allen 3 Angeklagten zur Last gelegt.

Eine solche Ergänzung kommt einer neuen Anklage gleich. Damit hat sich für die Verteidigung nun ein neues Zeitfenster geöffnet, um ein verkürztes Verfahren zu beantragen. Ein solches böte den Angeklagten das Recht auf die Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel, da der Prozess schneller abgewickelt werden könnte. Den Antrag könnte die Verteidigung beim nächsten Termin am 13. Mai stellen.

kn

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