Abhilfemaßnahmen etwa Altersüberprüfungen zum Jugendschutz, damit Minderjährige von bestimmten Inhalten ausgeschlossen werden, seien möglicherweise nicht wirksam, so die Kommission.
Verfahren auch gegen X
Vor fast genau 2 Monaten hatte die EU bereits ein ähnliches Verfahren gegen X (früher Twitter) eröffnet. Dabei ging es unter anderem um Hinweise auf illegale und irreführende Beiträge zum Gaza-Krieg. Online-Plattformen werden von einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen.Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat die Brüsseler Behörde einigen großen Online-Plattformen einen Fragenkatalog geschickt, darunter Facebooks Mutterkonzern Meta oder Snapchat. Sie mussten zum Beispiel Angaben dazu liefern, wie sie die psychische Gesundheit von Jugendlichen schützen.
Die Plattformen müssen ihren Nutzern Informationen über Anzeigen zur Verfügung stellen – also zum Beispiel, warum die Anzeigen ihnen gezeigt werden und wer für die Werbung bezahlt hat. Außerdem sollen Minderjährige besonders geschützt werden. So ist es verboten, sie gezielt mit Werbung anzusprechen, die auf persönlichen Daten beruht.
TikTok ist bereits in mehreren Ländern nur eingeschränkt verfügbar. Unter anderem hat Frankreich die Nutzung der Plattform auf dienstlichen Mobiltelefonen in Ministerien und Ämtern verboten.