Strafe: 67.700 Euro
In der Folge verurteilten die Richter am Rechnungshof Feichter zur Rückzahlung der vom Land in diesem Zeitraum als sogenannte Bücherschecks zur Verfügung gestellten Geldmittel. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 67.700 Euro. Geld, das den Familien nicht ausbezahlt wurde und das Feichter nun wieder der öffentlichen Hand zurückgeben muss.Waldorf-Oberschule wurde 2006 eröffnet, musste 2020 aber wieder schließen
Alexander Kritzinger, Feichters Anwalt, beteuerte, dass sein Mandant das Geld für schulische Zwecke, etwa zum Ankauf von didaktischem Material, genutzt habe. Laut Urteil habe man aber nicht nachweisen können, wofür das Geld verwendet wurde. Weiters heißt es im Urteil der Richter am Rechnungshof, dass Feichter vorsätzlich gehandelt habe, als er die Regelung zur Ausgabe der öffentlichen Gelder missachtete und den Familien nicht auszahlte.Die Waldorf-Oberschule war 2006 eröffnet worden, musste aber 2020 wegen der angehäuften Schulden sowie wegen fehlender Sponsoren schließen.