Mittwoch, 17. Mai 2023

„Auf einer menschlichen Ebene kennen wir das Urteil schon längst“

„Altlandeshauptmann Luis Durnwalder hat Südtirol wesentlich geprägt, gestaltet und weitergebracht. Sicherlich nicht zum Schaden des Landes oder seiner Leute“, sagt SVP-Obmann Philipp Achammer. Er geht damit auf die Prozesse gegen Durnwalder in den vergangenen Jahren ein.

„Das hat sich Luis Durnwalder nicht verdient.“ - Foto: © Markus Perwanger

„Das Juridische wird das Gericht entscheiden. Auf einer menschlichen Ebene kennen wir das Urteil schon längst: Das hat sich Luis Durnwalder nicht verdient“, so SVP-Obmann Achammer.

Landeshauptmann a.D. Luis Durnwalder, muss sich erneut vor dem Bozner Landesgericht verantworten. Die Anklage wirft ihm wegen seines Verrechnungsmodus mit dem Sonderfonds (Sofo) erneut Unterschlagung im Amt (Art. 314 StGB) vor.

Die Vorhaltungen umfassen diesmal die von Durnwalder zwischen November 2012 und März 2013 getätigten Abrechnungen – Ausgaben von insgesamt 23.642,02 Euro.

Das wirft die Anklage Durnwalder vor

Spenden bei Maturabällen, für verschiedene Benefizveranstaltungen, in Einzelfällen für Menschen in einer Notlage, aber auch ein Mittagessen für die Kommission nach der Jagdprüfung: Luis Durnwalder hatte, um Hilfe oder eine Spende gefragt, stets eine offene Brieftasche.

Gegeben hat er in dem von der Staatsanwaltschaft beanstandeten Zeitraum Beträge zwischen 100 und 500 Euro. Für die Anklage handelte es sich dabei aber um Ausgaben, die nichts mit institutionellen Zwecken des Amtes als Landeshauptmann zu tun hatten, was von den gestern von der Anklage aufgerufenen Zeugen allerdings nicht bestätigt wurde.

Sie alle erklärten, dass sie zwar Geld von Durnwalder erhalten hatten, aber stets als Spende bzw. für Veranstaltungen, die klar als institutionell einzustufen wären.

Prozess geht am 11. September weiter

Wie bereits im ersten Sofo-Verfahren, das inzwischen Rechtskraft erlangt hat, beanstandet die Staatsanwaltschaft auch diesmal den Abrechnungsmodus. Durnwalder hatte die Ausgaben vorgestreckt und sich das Geld dann – belegt durch Kassabons und Rechnungen bzw. einer Auflistung der getätigten Spenden – aus dem Sonderfonds zurückerstatten lassen. Wegen dieser Ausgaben wirft die Staatsanwaltschaft Durnwalder Amtsunterschlagung vor.

Mit der Befragung weiterer Zeugen der Anklage geht der Prozess vor dem Richtersenat (Vorsitz Walter Pelino) am 11. September weiter.

ansa/stol/rc

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