Menschen mit Verhaltensstörung: Weg frei für Wohneinrichtung
Die erste sozio-sanitäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen und schweren Verhaltensstörungen kann ab 1. Juli akkreditiert werden. Die Voraussetzungen hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg geschaffen.