Preisrevisionen von mehreren öffentlichen Körperschaften abgelehnt
Das Gesetzesdekret Nr. 4 vom 27. Jänner 2022 schreibt öffentlichen Körperschaften die Anwendung einer Preisrevision vor, wenn Preisschwankungen von über 5 Prozent vorliegen im Vergleich zu dem Preis zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung. Viele Bauunternehmen berichten allerdings, dass diese Bestimmung nur auf dem Papier bestehe und in der Praxis nicht angewandt werde.