„Ich bin froh, dass zahlreiche Gemeindeverwaltungen die Möglichkeit nutzen, die zugeteilten Gästebetten zunächst für bestehende kleinere Gastbetriebe und für Betriebe, welche im Generationswechsel stehen, vorzusehen. Speziell diese Betriebe benötigen Zukunftsperspektiven, damit sie weiterhin wettbewerbsfähig sein können“, weiß Tauber.
Gemeinden sind nun an der Reiher, die Kriterien für die Bettenzuteilung zu definieren
Der Landtagsabgeordnete hat sich im Rahmen der Diskussion rund um das Landestourismusentwicklungskonzept vehement für die kleineren Gastbetriebe und Betriebsnachfolger eingesetzt und somit auch die Einführung des sogenannten „Bettenvorschusses“ erreicht, mit welchem ein monatelanger Stillstand unterbunden werden kann. Nun seien die Gemeinden an der Reihe, die Kriterien für die Bettenzuteilung zu definieren, so Tauber: „Ich bin zuversichtlich, dass die Gemeinden hier eine gute Arbeit leisten. Sie kennen die Notwendigkeiten vor Ort und jene der Gastbetriebe und können am besten abschätzen, was für die jeweilige Gemeinde noch sinnvoll erscheint.“Zuletzt sei die Zuweisung der Betten an bestehende Betriebe laut Tauber auch eine Möglichkeit, um der Vermietung von privatem Wohnraum zu touristischen Zwecken entgegenzuwirken. Im Rahmen der Diskussion um die Super-Gis wurde diesbezüglich Kritik von Vertretern von Gemeinden und Unternehmerverbänden laut. „Mit dem Landestourismusentwicklungskonzept wurden Mechanismen geschaffen, um die Vermietung von privatem Wohnraum zu touristischen Zwecken, zum Beispiel über Buchungsplattformen wie Airbnb, endlich einzudämmen“, erklärt der Abgeordnete Tauber.