Leihmutterschaft ist in Italien illegal und wird mit Gefängnisstrafen von 3 Monaten bis zu 2 Jahren und Geldstrafen von 600.000 Euro bis zu einer Million Euro geahndet. Der nun vorgelegte Gesetzesentwurf zur Ausweitung der Strafverfolgung auf im Ausland in Anspruch genommene Leihmütter ist Teil der gesellschaftlich konservativen Agenda von Meloni, die sich selbst als Kämpferin gegen „Gender-Ideologie“ und „LGBT-Lobby“ bezeichnet.
Italien war bis 2016 das letzte Land in Westeuropa, in dem gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt waren. Damals wurden diese Lebenspartnerschaften legalisiert, das Adoptionsrecht für Homosexuelle blieb aber auf Druck katholischer Parteien und Organisationen ausgeklammert. Italienische Gerichte hatten in der Vergangenheit wiederholt Adoptionen von Kindern des Lebenspartners erlaubt.