Donnerstag, 22. Oktober 2020

Neues Dekret: Öffentliche Verwaltungen müssen Smart Working anbieten

Mit dem staatlichen Dekret der Ministerin für die öffentliche Verwaltung Fabiana Dadone werden alle öffentlichen Körperschaften verpflichtet, das Smart Working zu mindestens 50 Prozent umzusetzen. Diese Maßnahme gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020 und dient vordergründig dem Schutz der Mitarbeiter, wobei alle Dienstleistungen auch weiterhin für die Bevölkerung und die Unternehmen garantiert werden müssen.

Was die Ausstattung mit Arbeitsgeräten anbelangt, so sind die öffentlichen Verwaltungen angehalten, ihren Mitarbeitern die entsprechenden Geräte zur Verfügung zu stellen. - Foto: © Shutterstock / Roman J Royce









stol