Damit hat die Landesregierung den Präsidenten und die Mitglieder der Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen ermächtigt, die entsprechenden bereits vorunterzeichneten Landeskollektivverträge nun endgültig zu unterzeichnen. Zuvor sind die Verträg samt aller Gutachten (positive Gutachten des Kollegiums der Rechnungsrevisoren und der Landesprüfstelle) und dem technisch-finanziellen Bericht an den Rechnungshof weiterzuleiten. Für den Schulführungskräftevertrag ist zudem das Bildungsministerium anzuhören.
Dienstag, 25. Juli 2023
Führungskräfte: Zwei Kollektivverträge unterzeichnungsbereit
Die Landesregierung hat heute die Unterzeichnung der Landeskollektivverträge für die Führungskräfte des öffentlichen Landessystems und Schulverwaltung ermächtigt.
Damit ein Kollektivvertrag in Kraft treten kann, braucht eine umfassende Vorarbeit: Im Bild die Unterzeichnung des Kollektivvertrages für die öffentlichen Führungskräfte durch Gewerkschaften und Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen, den die Landesregierung heute genehmigt hat. - Foto: © Foto: LPA/Brucculeri
Damit hat die Landesregierung den Präsidenten und die Mitglieder der Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen ermächtigt, die entsprechenden bereits vorunterzeichneten Landeskollektivverträge nun endgültig zu unterzeichnen. Zuvor sind die Verträg samt aller Gutachten (positive Gutachten des Kollegiums der Rechnungsrevisoren und der Landesprüfstelle) und dem technisch-finanziellen Bericht an den Rechnungshof weiterzuleiten. Für den Schulführungskräftevertrag ist zudem das Bildungsministerium anzuhören.
lpa