Sonntag, 1. September 2024

Zugriff zu Gesundheitsdaten: Ab heute muss jeder Einverständnis abgeben

Die Elektronische Gesundheitsakte (EGA) ermöglicht den Zugriff zu medizinischen Dokumenten. Damit im Notfall oder bei medizinischen Behandlungen das Gesundheitspersonal auf die Gesundheitsakte zugreifen kann, muss jeder Bürger ab dem 1. September sein Einverständnis dazu geben.

Das „Einverständnis zur Konsultation“ kann jeder selbstständig online über die EGA abgeben oder bei einem Verwaltungsschalter. - Foto: © lpa

Die Elektronische Gesundheitsakte (EGA) ist ein Onlinedienst, in dem die Daten und medizinischen Dokumente (wie z. B. Ergebnisse von Blutuntersuchungen, digitale Verschreibungen) abgerufen werden können. Auch kann innerhalb der EGA eigenständig die Wahl des Arztes für Allgemeinmedizin oder des Kinderarztes erledigt werden. (STOL hat berichtet.)

Durch Einsicht in Gesundheitsakte kann schneller behandelt werden

Damit im Notfall oder bei medizinischen Behandlungen das Gesundheitspersonal auf die Gesundheitsakte zugreifen kann, muss jeder Bürger und jede Bürgerin sein bzw. ihr Einverständnis zur Konsultation erteilen. Dadurch können Abläufe beschleunigt, die gesundheitliche Versorgung verbessert und Patienten schneller zielgerichtet behandelt werden.

„Als Arzt weiß ich um die Wichtigkeit möglichst schnell und vollständig über den Gesundheitsstand einer Patientin oder eines Patienten Bescheid zu wissen. Wenn das medizinische Fachpersonal Zugriff auf die Elektronische Gesundheitsakte erhält, kann schneller behandelt werden, was schließlich vor allem dem Patienten oder der Patientin zugutekommt“, ist Gesundheitslandesrat Hubert Messner überzeugt.

Das „Einverständnis zur Konsultation“ kann jeder selbstständig online über die EGA abgeben. Der Zugriff dazu erfolgt über die digitalen Identität SPID, über den Elektronischen Personalausweis (Carta di Identità Elettronica, CIE) oder über die aktivierte Bürgerkarte.

Einverständnis kann auch bei Verwaltungsschaltern erteilt werden

Auch bei den Verwaltungsschalter der Gesundheitssprengel und der Krankenhäuser sowie bei den Hausärzten und den Kinderärzten freier Wahl kann man dieses Einverständnis abgeben. Dies kann jederzeit und ohne Konsequenzen auf die Erbringung von Gesundheitsleistungen widerrufen werden. Es ist zudem möglich, auch nur einzelne Dokumente zu „verdunkeln“, wenn man nicht will, dass das medizinische Fachpersonal dieses Dokument einsehen kann.

lpa/stol

Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden