Nach dem Unglück hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen, um zu klären wie es dazu kommen konnte. Wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtet, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass ein schwerer Kommunikationsfehler die Ursache des Unfalls war: Die Strecke war noch nicht für Arbeiten freigegeben worden.
Dieser Verdacht wurde durch Videomaterial von Überwachungskameras sowie Telefongespräche zwischen den Baustellenverantwortlichen und der Leitzentrale der Bahn erhärtet. Auch die Auswertung von Daten und Dokumenten aus der Unglücksnacht legte nahe, dass die Strecke noch nicht freigegeben war.
Den Verantwortlichen der Baustelle sei zwar mitgeteilt worden, wann auf dem Streckenabschnitt Züge zu erwarten seien und in welchem Zeitraum gearbeitet werden könne, die definitive Freigabe habe allerdings noch ausgestanden.