Mittwoch, 11. September 2024

Gericht hat entschieden: Wölfe dürfen nicht geschossen werden

Das Verwaltungsgericht hat sich gestern in kollegialer Zusammensetzung mit der Aussetzung der Wolfsentnahmedekrete vom 9. August im Obervinschgau befasst. Heute wurde die Entscheidung über den Aussetzungsantrag veröffentlicht: Das Entnahmedekret bleibt ausgesetzt.

Die Wölfe im Vinschgau dürfen nicht geschossen werden (Symbolfoto). - Foto: © shutterstock

Die Verhandlung in der Sache wurde für 29. Jänner anberaumt. Vor dem Verwaltungsgericht behängt ein weiterer Rekurs anderer Tierschutzorganisationen, die ebenfalls die Aussetzung der Maßnahme beantragt haben. Dieser Aussetzungsantrag wird erst bei der Verhandlung vom 24. September vom Richterkollegium behandelt.

Zwei Wölfe sollten laut Ermächtigung von Landeshauptmann Arno Kompatscher im Gemeindegebiet von Mals (Planeil) und Graun entnommen werden.

Dekret im August unterzeichnet

Am 9. August hatte der Landeshauptmann sie unterzeichnet, Tierschutzaktivisten rekurrierten dagegen vor dem Verwaltungsgericht und das Dekret wurde mittels Präsidialverfügung am 14. August ausgesetzt (STOL hat berichtet). Noch am selben Tag wurde ein neuer Wolfsriss auf der Planeiler Alm bekannt.

lpa/stol

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