Montag, 19. August 2024

Wildcampen: HGV fordert verstärkte Kontrollen

„Letzthin hat das Phänomen des Wildcampens in einigen Talschaften Südtirols ein Ausmaß erreicht, welches nicht mehr tragbar ist“, schreibt der HGV und fordert verstärkte Kontrollen.

Der HGV kritisiert, dass das Phänomen des Wildcampens in Südtirol zunehmend außer Kontrolle gerät. - Foto: © Shutterstock

Wildcampen wird in Südtirol immer beliebter. In einigen Tälern habe es allerdings ein untragbares Ausmaß erreicht.

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„Die Beschwerden der lokalen Bevölkerung nehmen zu“, sagt der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) und ersucht die zuständigen Behörden und Ordnungskräfte, die Kontrollen zu intensivieren.

Ausgebuchte Campingplätze bedeuten nicht, dass Reisende mit ihren Wohnmobilen einfach irgendwo in der freien Natur parken dürfen.
Manfred Pinzger, HGV-Präsident


„In Südtirol stehen rund 50 hervorragend ausgestattete Campingplätze zur Verfügung, die in allen Regionen Stellplätze und umfassende Dienstleistungen für Camper bieten. Wenn diese Plätze ausgebucht sind, bedeutet das jedoch nicht, dass Reisende mit ihren Wohnmobilen einfach irgendwo in der freien Natur parken dürfen,“ betont HGV-Präsident Manfred Pinzger. Er fordert daher dringend verstärkte Kontrollen, um dieses Problem zu verhindern.

Strikte Einhaltung der Parkregelungen gefordert

Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) fordert die zuständigen Behörden in Südtirol auf, die bestehenden Park- und Campingregelungen konsequent durchzusetzen. Insbesondere soll rigoros darauf geachtet werden, dass die Parkvorschriften in den Gemeinden eingehalten werden. Dazu zählt auch, dass Wohnmobile und Camper, solange sie lediglich auf ihren Rädern stehen, keine Abflüsse ableiten und nicht mehr Fläche beanspruchen als das Fahrzeug selbst benötigt, wie alle anderen Fahrzeuge behandelt werden und somit in Bereichen, in denen ein Park- oder Halteverbot gilt, entsprechend geahndet werden.

Klare Abgrenzung zwischen Parken und Campen

Der HGV betont jedoch den wichtigen Unterschied zwischen Parken und Campen, wie er in der italienischen Straßenverkehrsordnung definiert ist. Sobald Maßnahmen wie das Anbringen von Keilen unter den Rädern, das Ausfahren von Stützen zur Stabilisierung des Fahrzeugs, das Öffnen von Dachzelten, Antennen oder Markisen, sowie das Aufstellen von Tischen und Stühlen ergriffen werden, handelt es sich nicht mehr um einfaches Parken, sondern um Campen. Hierfür gelten strengere Vorschriften: In den meisten Gemeinde-Bauordnungen ist Campen nur auf speziell ausgewiesenen Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen erlaubt. Bei Verstoß gegen diese Regelung ist die sofortige Entfernung des Wohnmobils oder Campers anzuordnen, wie HGV-Direktor Raffael Mooswalder betont.

Wildcampen als wachsendes Problem

Der Verband kritisiert außerdem, dass das Phänomen des Wildcampens in Südtirol zunehmend außer Kontrolle gerät. Weder die Tourismusorganisationen noch die Beherbergungsbetriebe bewerben Wildcampen, dennoch nimmt es immer mehr zu. Der HGV fordert deshalb, dieses Problem gezielt anzugehen und nachhaltige Lösungen zu finden. Es sei nicht hinnehmbar, dass gastgewerbliche Betriebe ständig neuen Kontrollen und Auflagen unterworfen werden, während andere, die sich nicht an die Regeln halten, weitgehend unbehelligt bleiben. Hier sieht der HGV auch die Politik in der Pflicht, für gleiche Bedingungen zu sorgen.

stol

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