Mittwoch, 9. Juni 2021

Wichtiges Urteil: Einseitige Reduzierung der Arbeitszeiten nicht zulässig

Die Arbeitsrichterin Eliana Marchesini des Gerichts Bozen hat im Fall einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin ein wichtiges Urteil gefällt. Der Arbeitgeber dieser Angestellten hatte einseitig – und ohne ihre Zustimmung – ihre Arbeitszeit verkürzt und ihre Schichten häufig geändert, ohne dass eine konkrete Festlegung der Arbeitszeit im Vertrag erfolgt war.

Ein wichtiges Urteil zur Teilzeitarbeit wurde am Bozner Gericht gefällt. - Foto: © shutterstock









stol