In seiner Begründung hob der Richter hervor, dass die Tötung von 2 Wölfen die unter Schutz befindliche Art in ihrer Gesamtheit nicht bedrohen würde. In der Umgebung der Lessinia würden sich derzeit 30 Wölfe aufhalten.
Die Entscheidung in der Sache, die vom Richterkollegium getroffen werden soll, wurde auf den 14. September festgesetzt.
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