Montag, 29. Juli 2024

Unverständlich: EU-Höchstgericht stärkt Schutz des Wolfes

Ein für viele, die um ihre eigene Sicherheit und ihre Nutztiere bangen, unverständliches Urteil hat der Europäische Gerichtshof in Sachen Wolf gefällt: Er darf laut der Richterschaft auf regionaler Ebene nur dann bejagt bzw. reguliert werden, wenn sein Bestand auf nationaler Ebene gesichert ist. Für Gerichte in den EU-Mitgliedsstaaten ist dieses Urteil bindend.

Viele Menschen wünschen sich eine Regulierung des Wolfsbestandes. Der Europäische Gerichtshof hat dies mit einem Urteil einmal mehr erschwert. - Foto: © Shutterstock

Wenn Bestand des Wolfs auf nationaler Ebene schlecht sei, dürfe er nicht einfach in einzelnen Regionen bejagt werden, in denen es Wölfen etwas besser gehe, auch wenn es dort damit Probleme gebe, lautet die richterliche Entscheidung. Eine Populationsbewertung müsse, wenn nötig, sogar grenzübergreifend durchgeführt werden.

Und wenn sich eine Tierart in einem schlechten Erhaltungszustand befinde, müsse die zuständige Behörde sofort eingreifen, um die Population zu stärken. Zudem seien regionale Gesetze, mit denen die Bejagung des Wolfs erlaubt werde, gesetzeswidrig.

stol

Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden