„Bund und Länder sollten die neue Verordnung als das sehen, was sie ist: eine einzigartige Chance, um den Schutz und die Wiederherstellung der Natur überall zu verbessern. Alle Investitionen zahlen sich auch volkswirtschaftlich aus“, betonte WWF-Biodiversitätssprecher Joschka Brangs nun in einer Aussendung. „Die Artenvielfalt steigt, wir schützen das Klima und damit auch uns selbst, denn intakte Ökosysteme erhöhen auch die Krisensicherheit des Landes“, erläuterte er.
Inhaltlich solle Österreich einen Schwerpunkt auf die Wiederherstellung intakter Flüsse, Moore und Wälder legen, forderte der WWF. Ein weiterer Fokus sollte auf besonders gefährdeten Lebensräumen liegen, wie zum Beispiel den Salzlacken im Osten Österreichs, deren Fortbestand bedroht ist.
Europaweit sollen laut dem „Nature Restoration Law“ bis zum Jahr 2030 auf mindestens 20 Prozent der Fläche Maßnahmen gesetzt werden. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen bis 1. September 2026 einen Wiederherstellungsplan vorlegen. „Österreich kann mit einem fachlich fundierten Plan zusätzliches Geld aus dem EU-Budget abrufen und damit insbesondere auch Projekte im ländlichen Raum unterstützen“, berichtete Brangs.