Freitag, 14. Juli 2023
Trotz tödlichem Angriff: JJ4 und MJ5 sollen laut Gericht weiterleben
Tierschutzverbände waren gegen die Einschläferung von JJ4 und MJ5 vor den Staatsrat gezogen: Dieser hat ihre Beschwerde nun angenommen. Die Einschläferungsanordnung bleibt ausgesetzt.
Die Keulung ist nur dann möglich, wenn es keine andere Lösung für den Umgang mit einem Problembären gibt, befanden die Richter in Rom. - Foto: © ANSA / TWITTER LAV
ansa/stol
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