Freitag, 8. September 2023

„Trinkgeld kann nun fast zur Gänze an Mitarbeitende ausbezahlt werden“

Der HGV freut sich über die Neuregelung der Trinkgelder in steuerlicher Hinsicht. Während bis Ende 2022 für die Mitarbeitenden vom Trinkgeld wenig übrig blieb, weil die Trinkgelder der vollen Besteuerung unterlagen, kann das Trinkgeld nun fast zur Gänze an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden.

Ein erklärendes Rundschreiben wurde veröffentlicht: „Damit wurde zum einen Rechtssicherheit geschaffen und zum anderen kann das von den Gästen freiwillig gegebene Trinkgeld fast zur Gänze an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzge - Foto: © HGV









stol