Die Aussage des Buben steht in Widerspruch zu Einlassungen des Angeklagten. Der Verteidiger des Mannes hatte zu Prozessbeginn eine Erklärung verlesen, wonach der Angeklagte den Tod des Mädchens zu keinem Zeitpunkt gewollt habe – und den Buben auch nicht zu der Tötung aufgefordert habe. Der Angeklagte gab aber zu, das Mädchen vergewaltigt zu haben und in das Heim eingestiegen zu sein.
12-Jähriger gibt zu, die 10-Jährige getötet zu haben
Hasslacher zufolge räumte wiederum der 12-Jährige bei seiner Aussage vor dem Landgericht Hof am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein, das Mädchen getötet zu haben. Der 26-jährige Angeklagte sei nach Angaben des Buben zu Beginn der Tat auch noch anwesend gewesen, sagte Hasslacher.Auf dpa-Anfrage wollte ein Gerichtssprecher mit Verweis auf den Ausschluss der Öffentlichkeit keine Angaben machen. Der Verteidiger des 26-Jährigen war für eine Stellungnahme am Mittwoch zunächst nicht zu erreichen.
Vorwurf: Beide Kinder missbraucht
Die 10-Jährige war am Morgen des 4. April 2023 tot in einem Zimmer des Kinderheims in Wunsiedel gefunden worden. Ermittlungen der Polizei kamen zum Schluss, dass der damals 11-Jährige das Mädchen bei einem Streit in der Nacht getötet haben soll. Zuvor soll der Angeklagte in das Heim eingebrochen sein. Den Buben soll er dabei sexuell missbraucht und das Mädchen anschließend vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann zudem mehrere weitere Einbrüche vor.In der beim Prozessauftakt verlesenen Erklärung hatte der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten – dazu gehört nicht die Tötung des Mädchens – weitgehend eingeräumt. Weiter gab er an, er habe das Heim nach der Vergewaltigung des Kindes fluchtartig verlassen.
Der Bub gilt in dem Prozess als Geschädigter und ist – wie auch die Eltern des getöteten Mädchens – Nebenkläger.