Samstag, 25. Mai 2024

Teil unserer Bußgelder müsste in Rententopf der Ortspolizei, aber...

Jeder Falschparker kann einen Teil des fälligen Bußgeldes in den Rententopf der Ortspolizei einzahlen. So sieht es ein Gesetzesdekret aus dem Jahr 1992 vor. Während das im restlichen Staatsgebiet bereits zur Anwendung kommt, warten Südtirols Ortspolizisten nach wie vor auf die Umsetzung.

Setzt es einen Strafzettel, könnte per Gesetz rund ein Viertel des Bußgeldes in einen Zusatzrentenfonds für die Ortspolizei fließen. In Südtirol fehlt dafür aber das nötige Bereichsabkommen.

Von:
Michael Eschgfäller








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