Die Bengalkatze wird im Washingtoner Artenschutzabkommen zwar als nicht gefährdet eingestuft, wohl aber wird sie – da sie eine Wildkatze ist – in der Kategorie A aufgeführt, zusammen mit vielen anderen Tieren, die nicht ohne eine spezielle Genehmigung gehalten oder verkauft werden dürfen. Im Laufe der Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass die Tiere in die Kategorie B fallen: Darin sind u. a. Hybriden – Kreuzungen aus Wildkatze und Hauskatze – aufgelistet, bei deren Haltung bzw. Verkauf – dieser Vorwurf wird gegen den Schlanderser Halter erhoben – eine Geldbuße bis zu 20.000 Euro droht.
Erst für Hybriden ab der 4. Generation, die als Rassekatzen gelten und ebenfalls Bengal oder Leopardetten genannt werden, ist in Italien keine besondere Genehmigung erforderlich bzw. gäbe es auch keinen Straftatbestand. Die Verteidigung steht am Standpunkt, dass die Katzen aus dem Vinschgau Hybriden ab der 4. Generation sind und sieht sich durch die Zeugenaussage bestärkt, dass der Stammbaum der Samtpfoten laut Tierarzt nicht feststellbar gewesen sei. Im März hört Richterin Giulia Rossi weitere Zeugen an.