Dienstag, 6. Februar 2024

Stammbaum der Samtpfoten nicht feststellbar

Der Stammbaum der 6 Bengalkatzen, die im Juni 2019 von den Carabinieri im Vinschgau beschlagnahmt worden waren, liegt weiterhin im Dunkeln. Im Strafverfahren gegen den Besitzer der Tiere hat jetzt ein Tierarzt im Zeugenstand erklärt, dass es nicht möglich gewesen sei, zu bestimmen, welcher Generation die Katzen angehören. Doch genau davon hängt es ab, ob dem Halter eine hohe Geldbuße droht.

Die Carabinieri hatten die Bengalkatzen 2019 beschlagnahmt. Nach 2 Wochen im Tierheim Sill durften sie nach Hause zurückkehren.

Wie berichtet, waren die 2 erwachsenen und 4 Jungtiere auf einem Bauernhof im Schlanderser Gemeindegebiet sichergestellt worden. Im Raum stand der Verdacht, dass es sich um Bengalkatzen (Prionailurus Bengalensis, auch asiatische Leopardkatze genannt) handeln könnte. Nach 2 Wochen Aufenthalt im Tierheim Sill hatte Rechtsanwalt Nicola Nettis erwirkt, dass die Katzen zurück nach Hause durften. Sie blieben beschlagnahmt, der Halter wurde zum Verwahrer ernannt.

Die Bengalkatze wird im Washingtoner Artenschutzabkommen zwar als nicht gefährdet eingestuft, wohl aber wird sie – da sie eine Wildkatze ist – in der Kategorie A aufgeführt, zusammen mit vielen anderen Tieren, die nicht ohne eine spezielle Genehmigung gehalten oder verkauft werden dürfen. Im Laufe der Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass die Tiere in die Kategorie B fallen: Darin sind u. a. Hybriden – Kreuzungen aus Wildkatze und Hauskatze – aufgelistet, bei deren Haltung bzw. Verkauf – dieser Vorwurf wird gegen den Schlanderser Halter erhoben – eine Geldbuße bis zu 20.000 Euro droht.

Erst für Hybriden ab der 4. Generation, die als Rassekatzen gelten und ebenfalls Bengal oder Leopardetten genannt werden, ist in Italien keine besondere Genehmigung erforderlich bzw. gäbe es auch keinen Straftatbestand. Die Verteidigung steht am Standpunkt, dass die Katzen aus dem Vinschgau Hybriden ab der 4. Generation sind und sieht sich durch die Zeugenaussage bestärkt, dass der Stammbaum der Samtpfoten laut Tierarzt nicht feststellbar gewesen sei. Im März hört Richterin Giulia Rossi weitere Zeugen an.

rc

Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden