Sonntag, 16. Juni 2024

Stalking in Meran: Tunesier angezeigt – Kontaktverbot erlassen

Beamte der Meraner Staatspolizei haben am Samstag ein Annäherungs- und Kontaktverbot gegen einen Tunesier erlassen. Er hatte seine ehemalige Lebensgefährtin mehrfach verfolgt, bedroht und eingeschüchtert. Wegen der Schwere der Vergehen wurde das Verfahren zum Entzug der Aufenthaltsgenehmigung eingeleitet.

Eine Anzeige der Betroffenen mit Unterstützung des Gewaltschutzzentrums Meran hatte die Ermittlungen ins Rollen gebracht. - Foto: © Quästur Bozen

Die Staatspolizei hat am Samstag ein vorsorgliches Annäherungs- und Kontaktverbot gegen einen 45-jährigen tunesischen Staatsbürger erlassen. Der Mann hält sich legal in Italien auf und wohnt in Meran.

Die vom Untersuchungsrichter des Gerichts Bozen erlassene Vorsichtsmaßnahme verbietet dem Verdächtigen sich seiner ehemaligen Lebensgefährtin auf bis zu 500 Metern zu nähern und jede Art von Kontakt mit ihr. Außerdem darf er sämtliche von der Frau besuchte Orte nicht aufsuchen.

Die Anordnung erfolgte nach eingehenden Ermittlungen der Polizei Meran, die von der Staatsanwaltschaft Bozen koordiniert wurden. Die Frau hatte sich an das Gewaltschutzzentrum Meran gewandt und mit dessen Unterstützung Anzeige wegen Verfolgung und Misshandlung erstattet.

Dem Mann könnte die Aufenthaltsgenehmigung entzogen werden

Der Verdächtige hatte die Frau massiv und andauernd verfolgt. Er beleidigte und bedrohte sie mehrfach. Auch war er bereits in der Vergangenheit gegenüber seiner Familie gewalttägig geworden.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei bestätigten Anschuldigen, dass die Frau jahrelang schikaniert wurde, ihre finanzielle Unterstützung bis auf das Notwendigste beschränkt war, und er ihr verboten hatte Italienisch zu lernen, zu arbeiten und telefonischen Kontakt mit ihrer Herkunftsfamilie zu halten.

In Anbetracht der Angaben in der Beschwerde und der späteren Ermittlungen der Kriminalpolizei ordnete der Quästor von Bozen, Paolo Sartori, weitere Maßnahmen an. Ein Verfahren zum Entzug der Aufenthaltsgenehmigung des 45-jährigen Tunesiers wurde eingeleitet, damit er aus dem Staatsgebiet ausgewiesen werden kann.

stol

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