„Wir sind mit diesem Zwischenergebnis zufrieden, allerdings gibt es noch Luft nach oben. Die Bürgerinnen und Bürger sind daher aufgerufen noch bis zum 29. Februar die Chance zu nutzen online teilzunehmen“, betont der Direktor des Landesinstitutes für Statistik (ASTAT), Timon Gärtner.
Wichtige Grundlage für das öffentliche Leben
Die Sprachgruppenzählung ist die Basis für unterschiedliche Aspekte des öffentlichen Lebens und des Minderheitenschutzes. So ist bereits im Zweiten Autonomiestatut von 1972 festgelegt, dass die Besetzung der Stellen im öffentlichen Dienst „im Verhältnis zur Stärke der Sprachgruppen, wie sie aus den bei der amtlichen Volkszählung abgegebenen Zugehörigkeitserklärungen hervorgeht.“Die letzte Sprachgruppenzählung erfolgte im Jahr 2011, da seit dem Jahr 2018 die Volkszählung nicht mehr im Zehnjahresabstand durchgeführt wird, sondern zu einer Dauerzählung (mit Einbezug einer Stichprobe an Gemeinden und Haushalten) wurde. Damit musste auch die Sprachgruppenzählung neu organisiert werden.
„Die neuen Anforderungen an die Sprachgruppenzählung weisen eine hohe Komplexität auf. Denn schließlich geht es darum, erstmals auch online relevante Daten zu erheben und dabei gleichzeitig datenschutzkonform vorzugehen“, erklärt ASTAT-Direktor Timon Gärtner und ergänzt: „Die derzeit laufende Online-Sprachgruppenzählung ist die erste ihrer Art, bei der die Anonymität der Teilnehmenden – vergleichbar mit elektronischen Wahlen – gewährleistet wird.“
Um diese zu wahren ist es nötig, sich zuerst mit der digitalen Identität SPID, mit der elektronischen Identitätskarte (EIK/CIE) oder mit einer aktivierten Bürgerkarte individuelle Zugangsdaten (Token und Pin) zu erstellen.
Die Sprachgruppenzählung ist dabei nicht mit der Abgabe der Sprachgruppenzugehörigkeit zu verwechseln: Letztere wird, meist bei Erreichen der Volljährigkeit, beim Landesgericht oder bei dem für den eigenen Wohnort zuständigen Friedensgericht hinterlegt. Auch die Änderung der Sprachgruppenzugehörigkeit ist nur bei diesen beiden Institutionen möglich und in der Regel 18 Monate ab Einreichung gültig. Bei der Sprachgruppenzählung hingegen wird erhoben, wie stark die drei Sprachgruppen derzeit in Südtirol vertreten sind.
Schritt-für-Schritt-Beschreibung zum Ausfüllen
Viele Fragen, die beim Landesinstitut für Statistik eingegangen sind, drehten sich darum, und wie genau man zum Ausfüllen der Sprachgruppenzählung gelangt. Eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung dazu gibt es im Erklärvideo auf der Webseite.In den vergangenen Wochen wurden auf postalischem Weg alle Haushalte, in denen teilnahmeberechtigte Bürgerinnen und Bürger leben, kontaktiert. Auch wenn dieser Brief nicht angekommen sein sollte, kann dennoch jede italienische Staatsbürgerin beziehungsweise jeder italienische Staatsbürger, die beziehungweise der zum Stichtag 30. September 2023 in Südtirol wohnhaft war, sich online an der Sprachgruppenzählung beteiligen.
Die Erklärung ist von allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern persönlich abzugeben, man kann sich dabei nicht vertreten lassen (ausgenommen Kinder unter 14 Jahren; pflegebedürftige Menschen, die in einer Einrichtung wohnen, werden vom Personal unterstützt). Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren wurden über ein eigenes Schreiben zur Teilnahme an der Sprachgruppenzählung aufgerufen.