Die insgesamt 9 Nebenkläger – die Eltern des tödlich verunglückten Buben, 4 Großeltern und weitere, teils im selben Haushalt lebende Verwandte – haben die angebotene eine Million Euro angenommen. Damit ziehen sich die Nebenkläger aus dem Verfahren zurück, auch sind sämtliche ihrer zivilrechtlichen Ansprüche hinfällig. Mit der Zahlung scheiden auch die Gemeinde Bozen und die Lidobetreiber, die als zivilrechtlich Haftende einbezogen worden waren, aus dem Verfahren aus. Somit kann der Richter in der Vorerhandlung, die in Erwartung der Einigung mehrfach vertagt worden war, nun die Entscheidung treffen, ob sich 2 Beamte der Gemeinde Bozen und 2 Mitarbeiter des Bozner Lidos in einem Hauptverfahren verantworten müssen.
Wie berichtet, war der 4-Jährige am 6. Juli 2020 mit seinen Eltern im Bozner Lido. In einem unbeobachteten Moment lief der Junge zu einem damals aufgrund der Corona-Vorbeugemaßnahmen geschlossenen Becken. Die Eltern bemerkten das Verschwinden des Kindes sofort und schlugen Alarm. Bis der 4-Jährige gefunden wurde, verging allerdings eine gewisse Zeit. Der Junge trieb bewusstlos im Wasser des abgesperrten Beckens. Er konnte noch reanimiert werden, doch 4 Tage nach dem Unglück starb er in einer Spezialklinik. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung durch Unterlassung ein.