Montag, 20. Mai 2024

Von Bozen ins Abschiebezentrum: „Ansiedlung von Kriminellen verhindern“

So schnell wie möglich sollen sie zurück in ihre Heimatländer: Die Polizei hat in den vergangenen Tagen mehrere illegale Einwanderer von Südtirol aus in Abschiebezentren überstellt. Darunter sind nach Angaben der Quästur 3 gefährliche Kriminelle, die schwere Straftaten auf dem Kerbholz haben sollen.

Quästor Paolo Sartori - Foto: © DLife_DF

Fall 1: Der 23-jährige Iraker

Ein 23-jähriger irakischer Staatsbürger, der als Minderjähriger nach Italien gekommen war, ist seit Jahren im Konflikt mit dem Gesetz: Bereits 2016 war er im Alter von 15 Jahren bei den Justizbehörden wegen schwerer und fortgesetzter Bedrohung eines Gleichaltrigen über WhatsApp, der dieselbe Schule besuchte, angezeigt worden; gleichzeitig wurde er auch wegen des Besitzes von 3 in seinem Rucksack versteckten Mehrzweckmessern angezeigt. Außerdem wurde er wegen Körperverletzung gegen einen Schüler eines Bozner Gymnasiums angezeigt, der zunächst mit 2 Mitschülern in einen Park gelockt und dann mit Fäusten und Tritten brutal verprügelt worden war, während ein anderer die Schläge mit seinem Mobiltelefon filmte. Das Videomaterial wurde anschließend auf Whatsapp hochgeladen und in verschiedenen Chatrooms verbreitet.

2017 wurde er im Alter von 16 Jahren wegen der Beschädigung eines Buswartehäuschens in Bozen angezeigt und anschließend verurteilt. Diese Tat beging er zusammen mit anderen Mitgliedern einer sogenannten „Baby Gang“, deren Anführer er gewesen sein soll.

2018 wurde er im Alter von 17 Jahren in Meran wegen des Diebstahls einer Halskette und eines Eherings von einer älteren Frau angezeigt.

Wegen verschiedener schwerer Straftaten ist er inzwischen mehrfach vorbestraft, darunter wiederholter schwerer Raub und Diebstahl, Bedrohung, Verfolgung, mehrmaliger Besitz von Drogen, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und illegales Mitführen von Waffen oder anstößigen Gegenständen.

Mehrfach wurde der junge Mann zu Haftstrafen verurteilt: Seine letzte Haftzeit im Gefängnis Bozen endete am 1. Februar letzten Jahres.

Am 9. Mai dieses Jahres wurde ihm vom Quästor eine mündliche Verwarnung zugestellt. Von einem Team der Polizei wurde er nun in der Bar „Mon Amour“ aufgespürt. Dort soll er versucht haben, sich der polizeilichen Kontrolle zu entziehen, indem er in den oberen Stock der Bar flüchtete. Die Beamten erwischten ihn aber – und entdeckten offenbar Drogen bei ihm.

Er wurde zum Polizeipräsidium gebracht und der Einwanderungsbehörde zur Verfügung gestellt. Quästor Paolo Sartori hat nun einen einen dringenden Ausweisungsbeschluss gegen ihn erlassen: Er muss in Görz/Gorizia in einem Abschiebezentrum auf seine Rückführung warten.

Fall 2: Der 27-jährige Tunesier

Gestern Nachmittag wurde im Bozner Bahnhofspark ein 27-jähriger tunesischer Staatsangehöriger kontrolliert, der sich illegal in Italien aufhält. Er war im Oktober 2023 in Trapani angekommen. Kürzlich erst wurde er in Bozen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Drogenbesitz zum Zwecke des Handels verhaftet; bald jedoch wieder entlassen.

Da der Betroffene bereits im Februar letzten Jahres die Anordnung erhalten hatte, sich aus Italien zu entfernen, doch dieser nicht nachgekommen war, hat Quästor Paolo Sartori nun einen Ausweisungsbefehl erlassen: Auch er wird im Abschiebezentrum in Görz/Gorizia festgehalten, bis seine Heimreise organisiert ist.

Fall 3: Der 32-jährige Nigerianer

Ein 32-jähriger nigerianischer Staatsbürger wurde am Freitag im Stadtzentrum von Bozen bei einer Polizeikontrolle angehalten. Die ersten Ermittlungen der Beamten vor Ort ergaben, dass sein Asylantrag von der zuständigen Kommission in Padua 3-mal abgelehnt worden war. Er war daher nicht mehr berechtigt, sich in Italien aufzuhalten. Der Mann, der 2014 in Sizilien an Land gegangen war, wurde während seines langen Aufenthalts in Italien 2019 wegen Hehlerei verurteilt und 2020 bei der Staatsanwaltschaft Bozen wegen Beschädigung und Eindringen in ein Grundstück sowie 2022 wegen Widerstands und Gewalt gegen einen Amtsträger, Brandstiftung und Drogenbesitz angezeigt.

Da er bereits 3-mal zum Verlassen des Landes aufgefordert worden war, was er nicht befolgte, hat Quästor Paolo Sartori auch gegen ihn einen Ausweisungsbefehl erlassen: Er muss in einem Abschiebezentrum in Rom auf seine Heimreise warten.

„Ebenso wie die Unterwanderung der wirtschaftlichen Aktivitäten unseres Landes durch die Mafia stellt auch die allgemeine Kriminalität, insbesondere die Raubkriminalität sowie die illegale Einwanderung und die damit zusammenhängenden Straftaten, eine absolute Priorität für die Polizei dar, gerade weil diese kriminellen Phänomene eine besonders abscheuliche kriminelle Komponente aufweisen, die oft direkt die Ruhe der Bürger beeinträchtigt“, betont der Quästor. „Die konkrete und systematische Anwendung der Maßnahmen zur persönlichen Vorbeugung und der Anordnungen zur Ausweisung aus dem Staatsgebiet ermöglicht es uns, jene Personen aus dem kriminellen Kontext zu entfernen, die kriminelle Aktivitäten zu ihrer einzigen Einnahmequelle und zum Hauptmerkmal ihrer Lebensweise gemacht haben, und die Ansiedlung von Kriminellen auf unserem Hoheitsgebiet zu verhindern, die oft nicht über den erforderlichen Aufenthaltstitel in unserem Land verfügen und die mit ihrem Verhalten eine besondere soziale Gefahr darstellen und das zivile Zusammenleben gefährden.“

stol

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