Damals herrschte auf der Brücke wegen Bauarbeiten eine Art Einbahnregelung. Richtung Süden durften Fahrzeuge aller Art passieren, Richtung Norden jedoch nicht. Maseras Lieferwagen geriet in einer Linkskurve über die Fahrbahn hinaus, knickte die Begrenzungsstangen um, durchschlug das Brückengeländer und stürzte in den Eisack. Unterhalb der Brücke kam das Fahrzeug auf dem Dach zu liegen. Wie die Autopsie ergab, war Masera in der Folge im Eisack ertrunken.
Im Zuge der Ermittlungen zum Unfall stand für die Bozner Staatsanwaltschaft u. a. die Frage im Raum, ob das Brückengeländer dem Aufprall des Lieferwagens hätte standhalten müssen und verdächtigte daraufhin den Ingenieur, der für die Instandhaltung desselben zuständig war, der fahrlässigen Tötung.
Geländer in einem guten Zustand
Aus dem Beweissicherungsverfahren ging jedoch hervor, dass das Geländer in einem guten Zustand war und seine Funktion erfüllen konnte. Die Funktion sei nämlich jene, dem Gewicht von menschlichen Körpern standzuhalten, nicht aber von Fahrzeugen. Denn: Laut Gesetz müssen auf einer Straße, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung unter 70 km/h gilt, nicht verpflichtend Barrieren aufgestellt werden, die dem Aufprall eines Fahrzeugs standhalten. Sie müssen einzig Menschen davor bewahren, diese zu durchbrechen.Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse reichte die Bozner Staatsanwaltschaft nun einen Archivierungsantrag ein. Die Gegenparteien haben rund 2 Wochen Zeit, um Einspruch gegen die Archivierung einzulegen.