Die Eltern hatten sein Verschwinden zwar sofort entdeckt und Alarm geschlagen. Wenige Minute später wurde der Bub bewusstlos im abgesperrten Becken gefunden. Der 4-Jährige konnte zwar reanimiert werden, 4 Tage später erklärten ihn die Ärzte in einer Spezialklinik in Vicenza, wohin der Kleine gebracht worden war, aber für klinisch tot.
Anklage erhoben
Zunächst war sowohl gegen die Eltern als auch gegen Mitarbeiter der Gemeinde Bozen sowie 2 Bademeister wegen des tödlichen Unglückes ermittelt worden. Die Ermittlungen gegen die Eltern wurden rasch eingestellt. Und auch jene gegen Beamte und Bademeister sollten zu den Akten gelegt werden. Dagegen legte die Verteidigung der Eltern aber Widerspruch ein. Der Voruntersuchungsrichter gab dem statt, der Fall ging zurück an die Staatsanwaltschaft.Diese erhob schließlich gegen 2 Beamte der Gemeinde Bozen sowie gegen 2 Bademeister Anklage. Der Zugang zum gesperrten Becken war laut Ermittlungen nämlich unzureichend versperrt.
Bademeister keine Mitschuld
Gestern dann die Entscheidung vor U-Richter Emilio Schönsberg: Er kam zum Schluss, dass die beiden Bademeister für den Unfall keinerlei Mitschuld traf. Die beiden wurden gestern von allen Vorwürfen freigesprochen. Anders hingegen die beiden Gemeindebediensteten. Bei ihnen befand der Richter, dass sie sehr wohl eine Mitschuld treffe. Sie müssen sich nun in einem Hauptverfahren verantworten.An die Familie, die sich als Nebenklägerin ins Verfahren eingelassen hatte, wurde in der Zwischenzeit Schadenersatz bezahlt. Eine Million Euro sollen die Versicherungen von Gemeinde und der Genossenschaft, die das Lido zum Unglückszeitpunkt geführt hatte, bezahlt haben. Auf diese Summe hatten sich die beiden Parteien im Herbst vergangenen Jahres außergerichtlich geeinigt.