Der einzige Unterschied zu den beiden bereits annullierten Strafen der Revierleiter von Ulten und Schnals sei, dass der Laaser Revierleiter Josef Stecher im Jahr 2021 bereits im Amt gewesen sei.
Laut Rechtsanwältin Verena Köllensperger ist die Landesverwaltung vom Gericht dazu verurteilt worden, dem Rekurssteller sämtliche Verfahrenskosten in Höhe von knapp 1500 Euro plus Steuern zu ersetzen.
„Wir sind zufrieden und haben dieses Urteil erwartet“, betont Landesjägermeister Günther Rabensteiner. „Wir hoffen, dass auch die vierte und letzte Strafe in diesem Sinne annuliert wird.“
Aus Expertenkreisen heißt es, dass das Land immer noch die Möglichkeit habe, die vierte Strafe, zu welcher der Latscher Revierleiter Michael Dietl verdonnert und gegen die ebenfalls Rekurs eingelegt worden sei, im Selbstschutzweg zurückzuziehen. „Damit würde sich unsere Forstbehörde eine vierte Blamage ersparen“, schmunzelt ein Insider. Das vierte Urteil werde erst 2024 gefällt.
Reaktion: „Sind unserem Auftrag nachgekommen“
„Es wurde leider der Eindruck vermittelt, dass die Forstbehörde unbedingt Revierleiter strafen will“, sagt Landesforstdirektor Günther Unterthiner als Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts. Dabei sei eine effiziente Wildbewirtschaftung eine nötige Maßnahme für eine nachhaltige Entwicklung der Wälder, die vielerorts Schutzwälder seien. Das sei im öffentlichen Interesse.Die Abschusspläne werden laut Unterthiner von einer Kommission erstellt, in der Vertreter der Abteilungen Forstdienst und Landwirtschaft, aber auch des Bauernbundes und des Jagdverbandes sitzen.
„Deshalb sieht das Jagdgesetz auch vor, dass Abschusspläne auf Revierebene zu mindestens 85 Prozent erfüllt werden müssen“, berichtet er. „Werden bei Nichterfüllung des Plans Wildschäden nachgewiesen, sieht das Gesetz entsprechende Strafen durch die Forstbehörde vor.“
Und diesem Auftrag sei man nachgekommen. Man könne sich nicht vorstellen, dass der Rechnungshof zu einem anderen Schluss kommen könnte, sagt der Direktor im Hinblick auf die Eingabe des Landtagsabgeordneten Andreas Leiter Reber betreffend die Strafen gegen die Revierleiter von Ulten, Schnals, Latsch und Laas. „Bei den in die Wege geleiteten Verwaltungsverfahren zu den Strafen wurden sehr wohl Überprüfungen vorgenommen“, blickt Direktor Unterthiner zurück.
„Eine vorzeitige Annullierung durch die Verwaltung müsste aber ebenfalls vor dem Rechnungshof standhalten. Dazu fehlten in unseren Augen die notwendigen Elemente. Es sei mir aber noch einmal erlaubt, zu unterstreichen, dass unsere Jägerinnen und Jäger eine unverzichtbare Aufgabe für die notwendige Regulierung unserer Wildbestände erfüllen. Gemeinsam haben wir den Auftrag, für eine nachhaltige Entwicklung von Wald und Wild Sorge zu tragen.“