Bei Auffinden eines toten Tieres, sei die jeweilige Wasenmeisterei zuständig und sollte verständigt werden, erklärte der stellvertretende Landesveterinärdirektor.
Wird NCD in einem Geflügelbestand festgestellt, müsse üblicherweise der gesamte Bestand getötet werden. Aufgrund der ohnehin geltenden Vorsichtsmaßnahmen wegen der saisonalen Vogelgrippe seien allerdings aktuell keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der heimischen Geflügelbestände notwendig, hieß es.