Dienstag, 25. Juni 2024

Haftbefehle gegen russischen Armeechef und Ex-Minister Sergej Schoigu

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat Haftbefehle gegen den russischen Armeechef Waleri Gerassimow und den früheren Verteidigungsminister Sergej Schoigu erlassen. Wie der Gerichtshof am Dienstag mitteilte, geht es um mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Ukraine-Krieg.

Verteidigungsminister Sergej Schoigu bei einem Frontbesuch. - Foto: © ANSA / RUSSIAN DEFENCE MINISTRY HANDOUT

Die Ukraine begrüßte die Haftbefehle, der russische Sicherheitsrat stufte den Haftbefehl gegen Schoigu als „unbedeutend“ ein.
Konkret werden den Beschuldigten vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte und „unmenschliche Handlungen“ in der Ukraine zur Last gelegt.

Nach Einschätzung der zuständigen Vorverfahrenskammer in Den Haag gibt es „hinreichende Gründe für die Annahme, dass die beiden Verdächtigen die Verantwortung für Raketenangriffe der russischen Streitkräfte auf die ukrainische Strominfrastruktur“ vom 10. Oktober 2022 bis mindestens 9. März 2023 tragen.

Angriffe auf „zivile Objekte“ vorgeworfen

Es habe sich dabei um Angriffe auf „zivile Objekte“ gehandelt, erklärte das Gericht. Selbst im Falle einer möglichen Einstufung als militärische Ziele gehe der Schaden für die Zivilbevölkerung deutlich über den zu erwartenden militärischen Vorteil hinaus.

Die Ukraine begrüßte die Haftbefehle als „wichtige Entscheidung“. „Schoigu und Gerassimow tragen individuelle Verantwortung“, schrieb der Leiter des ukrainischen Präsidialamtes, Andrij Jermak, im Onlinedienst Telegram. „Jeder wird für das Böse zur Rechenschaft gezogen.“
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj erklärte, die Entscheidung des IStGH mache „deutlich, dass ein Vorgehen der Justiz wegen der russischen Verbrechen gegen die Ukrainer unvermeidlich ist“. Er warte „ungeduldig auf weitere Haftbefehle, um Russland das Gefühl der Straflosigkeit zu nehmen“, das „die russischen Verbrechen jahrzehntelang befeuert hat“.

Laut Russland: Haftbefehl „unbedeutend“

Der russische Sicherheitsrat hingegen spielte die Haftbefehle als „unbedeutend“ herunter. „Die Entscheidung der Ermittlungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf den Sekretär des Sicherheitsrats, Sergej Schoigu, ist unbedeutend“, zitierte die russische Nachrichtenagentur Tass den Pressedienst des kremlnahen Sicherheitsrates.

Bereits im Februar 2022 Ermittlungen gegen Russland

Der IStGH mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Vergehen wie Kriegsverbrechen. Er hatte bereits unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 Ermittlungen aufgenommen. Im März 2023 erließ der IStGH wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine bereits einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin.

Der Haftbefehl gegen Putin erging wegen der „unrechtmäßigen Deportation“ ukrainischer Kinder nach Russland Das Weltstrafgericht hat selbst keine Möglichkeiten, Haftbefehle zu vollstrecken. Aber alle Vertragsstaaten des Gerichts sind verpflichtet, die Gesuchten festzunehmen und dem Gericht zu überstellen, sollten sie sich auf ihrem Staatsgebiet befinden.

apa/afp/dpa

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