Relativ zu Beginn habe das Gericht einen Verständigungsvorschlag gemacht. Dem Mann sei gegen ein Geständnis eine Haftstrafe von einem Jahr mit Bewährung angeboten worden, hieß es. Die Verteidigung habe dem aber nicht zugestimmt.
„Letzte Generation“ spricht von „Feindstrafrecht“
Die „Letzte Generation“ schrieb in einer Mitteilung, der 65-Jährige wolle gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Es zeige sich, dass die Justiz nicht wisse, wie sie mit dem Protest umgehen solle. Mit dem Urteil entferne man sich von Recht und Gesetz, hieß es vonseiten der Verteidigung des Angeklagten in der Mitteilung. „Statt einer von Verfassung wegen gebotenen Abwägung der gegeneinander streitenden Grundrechte wird hier Feindstrafrecht angewendet.“Erst im Juli war eine Klimaaktivistin nach Farbattacken und Straßenblockaden in Berlin zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Die „Letzte Generation“ Österreich hat Anfang August bekannt gegeben, ihre Proteste wie das Ankleben an Straßen, aber auch die anderen Formen des bisherigen Aktivismus zu beenden.