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Beanstandet wird eine Gesamtsumme von insgesamt 23.642,02 Euro
Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass diese Ausgaben nichts mit institutionellen Zwecken zu tun gehabt hätten, demnach hätten sie nicht aus dem Sofo finanziert bzw rückvergütet werden dürfen.Beanstandet wird eine Gesamtsumme von insgesamt 23.642,02 Euro im Zeitraum von November 2012 bis März 2013. Im Einzelnen geht es um Beträge zwischen 100 und 500 Euro.
Insgesamt sind 20 Zeugen vorgeladen
Beim Verfahrensauftakt im Mai hatte der Strafsenat unter dem Vorsitz von Richter Walter Pelino bereits 2 Zeugen angehört. Diese hatten durchaus bestätigt, Geld von Durnwalder erhalten zu haben, zugleich aber erklärt, dass es sich um Zuwendungen für Veranstaltungen gehandelt habe, die klar als institutionell einzustufen gewesen seien.Im Sofo 2-Verfahren sind knapp 20 Zeugen vorgeladen.