Freitag, 10. November 2023

Drogendelikt: Auslieferung an Albanien gestoppt

Seit rund 20 Jahren lebt er in Italien und hat sich inzwischen in Südtirol selbstständig gemacht – jetzt hätte er wegen eines alten Drogenvergehens an sein Heimatland Albanien überstellt werden sollen. Doch das Kassationsgericht hat den positiven Entscheid zur Auslieferung annulliert.

Der Sitz der Kassation in Rom

Der aus Albanien gebürtige Unternehmer war im Jahr 2016 in Bergamo wegen eines Drogendeliktes verhaftet worden. Die Ordnungshüter hatten ihn mit einer größeren Menge Marihuana erwischt. In der Folge wurde er – inzwischen rechtskräftig – zu 3 Jahren Haft verurteilt. Für den Mann war dies offenbar ein Wendepunkt im Leben: Er ließ sich nichts mehr zu Schulden kommen und lebt und arbeitet schon seit Jahren in Bozen.

Doch vor 6 Monaten klickten für ihn plötzlich in Vollstreckung eines internationalen, in Albanien ausgestellten Haftbefehls die Handschellen. In seinem Heimatland wirft man ihm die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zum grenzüberschreitenden Drogenhandel vor. Gegen das Ja zur Auslieferung legten seine Verteidiger Marco Dall'Aglio und Nicola Nettis Kassationsbeschwerde ein – und bekamen Recht.

Das ihrem Mandanten in Albanien vorgehaltene Vergehen ist nämlich jenes, wofür er bereits in Bergamo verurteilt worden war – wobei hier der Vorwurf der Bandenbildung fallen gelassen wurde. Deshalb hatte die Verteidigung argumentiert, dass jemand für dasselbe Vergehen nicht zweimal zur Rechenschaft gezogen werden kann (Ne-bis-in-idem-Prinzip). Nun ist die Auslieferung gestoppt, der Mann ist wieder frei. Der Fall muss vom Oberlandesgericht Trient neu geprüft werden.

rc

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