Doch vor 6 Monaten klickten für ihn plötzlich in Vollstreckung eines internationalen, in Albanien ausgestellten Haftbefehls die Handschellen. In seinem Heimatland wirft man ihm die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zum grenzüberschreitenden Drogenhandel vor. Gegen das Ja zur Auslieferung legten seine Verteidiger Marco Dall'Aglio und Nicola Nettis Kassationsbeschwerde ein – und bekamen Recht.
Das ihrem Mandanten in Albanien vorgehaltene Vergehen ist nämlich jenes, wofür er bereits in Bergamo verurteilt worden war – wobei hier der Vorwurf der Bandenbildung fallen gelassen wurde. Deshalb hatte die Verteidigung argumentiert, dass jemand für dasselbe Vergehen nicht zweimal zur Rechenschaft gezogen werden kann (Ne-bis-in-idem-Prinzip). Nun ist die Auslieferung gestoppt, der Mann ist wieder frei. Der Fall muss vom Oberlandesgericht Trient neu geprüft werden.