Der Mann hatte die Frau angezeigt, nachdem sie sich nach dem Ende ihrer kurzen Beziehung offenbar obsessiv verhalten hatte. Sie sei wiederholt an seiner Wohnung und seinem Arbeitsplatz aufgetaucht, habe ihn körperlich angegriffen und mit einem Schlüssel am Arm verletzt.
Bedrohungen eskalieren: Auch neue Partnerin im Visier
Die Lage habe sich zugespitzt, nachdem ihr Ex-Partner eine neue Beziehung eingegangen war. Sie habe ihn weiterhin gestalkt und auch die neue Partnerin bedroht – über Textnachrichten. Die ständige Bedrohung habe den Mann geängstigt; so sehr, dass er seinen Arbeitsplatz gewechselt habe, um der Frau aus dem Weg zu gehen.Aufgrund der Schwere und Hartnäckigkeit des Verhaltens der Stalkerin hat Quästor Paolo Sartori eine zusätzliche Maßnahme in die Wege geleitet und eine Sonderüberwachung beantragt.
Eine solche Sonderüberwachung kann verschiedenste Maßnahmen beinhalten: tägliche Meldepflicht bei der Polizei, Ausgang nur zu bestimmten Uhrzeiten, das Verbot, sich an bestimmte Örtlichkeiten aufzuhalten, enger Kontakt zu den Sozialdiensten – oder auch all dies zusammen.
„Die zunehmenden Fälle von Stalking und Gewalt zeigen, dass wir ein kulturelles Problem haben, das wir nur durch die Zusammenarbeit von Institutionen, lokalen Behörden, Anti-Gewalt-Zentren und Freiwilligenverbänden lösen können“, betont Quästor Sartori.