Freitag, 3. November 2023

China-Masken: Anklage steht

Geht es nach der Bozner Staatsanwaltschaft, sollen sich im Zusammenhang mit dem Covid-Schutzmaterial aus China Oberalp-Geschäftsführer Christoph Engl, der Generaldirektor des Sanitätsbetriebes, Florian Zerzer, und Patrick Franzoni, stellvertretender Leiter der Covid-19-Taskforce, vor Gericht verantworten. Ob es zum Hauptverfahren kommt, entscheidet in Kürze der Vorverhandlungsrichter.

3 Jahre dauerte die Ermittlung rund um die aus China importieren Covid-Schutzmaterialien. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. - Foto: © LPA

Engl, Franzoni und Zerzer wirft die Anklagebehörde bezüglich der ersten Lieferung, die am Höhepunkt der Pandemie im Frühjahr 2020 auf Vermittlung der Firma Oberalp angekauft worden war, betrügerische Handlungen bei öffentlichen Lieferungen von Schutzmaterialien an den Südtiroler Sanitätsbetrieb vor.

Wie berichtet, steht der Verdacht im Raum, dass die Masken dem Sanitätspersonal und den Patienten nicht ausreichend Schutz geboten hätten. Obwohl es negative Bescheide vom INAIL, von der Prüfstelle Dekra und vom Amt für Rüstungs- und Wehrtechnik in Wien gegeben habe, seien die Masken zum Gebrauch verteilt worden.

Engl werden auch betrügerische Handlungen bei öffentlichen Lieferungen zum Nachteil des italienischen Zivilschutzes zur Last gelegt, an den auch Schutzmaterialien abgetreten worden waren. Sowohl Zerzer als auch Engl werden zudem verschiedene Übertretungen vorgehalten.

Franzoni legt die Staatsanwaltschaft noch Betrug und den Verstoß gegen den Einheitstext zum öffentlichen Dienst zur Last: Er habe im Frühjahr 2020 an 4 Tagen seine durchgehende Anwesenheit bei der Arbeit bescheinigt, während er stundenweise rein privaten Tätigkeiten nachgegangen sei. Und schließlich wirft die Staatsanwaltschaft der Firma Oberalp eine Ordnungswidrigkeit gemäß Gesetzesdekret 231/2001 vor, sie soll sich im Sinne der Verbandshaftung verantworten.

Sämtliche anderen Verdachtsmomente, denen gegen ursprünglich 7 Personen nachgegangen worden war, stellten sich als haltlos heraus und wurden vom U-Richter zu den Akten gelegt. Nun muss der Vorverhandlungsrichter entscheiden, ob die zusammengetragenen Indizien ausreichen, um ein Hauptverfahren einzuleiten.

Ein Termin für die Vorverhandlung steht noch nicht fest. Auch die Auswahl der Abhörungen, die relevant sind und deshalb in das Verfahren einfließen sollen, ist noch nicht abgeschlossen. Parallel zur Südtiroler Ermittlung hatte die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien Erhebungen zu den Lieferungen von Schutzmaterial ans Österreichische Rote Kreuz eingeleitet, diese Untersuchung ist noch im Gange.

Die Stellungnahme von Christoph Engl und Oberalp A.G.

Im Auftrag von Christoph Engl und Oberalp nehmen die Rechtsanwälte Gernard Brandstätter, Karl Pfeifer und Florian Brandstätter per Pressemitteilung Stellung. Sie schreiben: „Die Ermittlungen haben weitgehend zur Entkräftung der Anklagepunkte geführt. Sämtliche Ermittlungen gegen Firmenchef Heiner Oberrauch, gegen den Vertriebsverantwortlichen Stefan Rainer und den Verantwortlichen der Finanzdienste Manuel Stecher sind eingestellt worden, ebenso die Ermittlungen von Bozen aus in das Bundesland Tirol und betreffend das Österreichische Rote Kreuz. Ebenso wurden die Ermittlungen gegen Oberalp CEO Christoph Engl und die anderen von den Ermittlungen betroffenen Personen wegen Beeinflussung einer öffentlichen Ausschreibung definitiv archiviert.“

Bei den verbliebenen Anklagepunkten wegen betrügerischer Handlungen bei öffentlichen Lieferungen und Betrug gegenüber dem Sanitätsbetrieb und dem nationalen Zivilschutz, – „Vorwürfe, die haltlos und immer bestritten worden sind“ –, sei man zuversichtlich, noch vor dem Richter der Vorverhandlung die Einstellung zu erwirken.

„Man darf noch einmal erinnern, dass Oberalp in einer Notsituation lediglich Schutzmaterial aus China, um das sich die ganze Welt gestritten hatte, nach Südtirol vermittelt hatte, wo ebenfalls keine anderen Schutzbehelfe verfügbar waren. Oberalp hat diese Waren nie importiert, wie es trotz beweisbarer Sachlage immer wieder fälschlicherweise in der Presse dargestellt wurde.“

Dieses Schutzmaterial, so die Rechtsanwälte weiter, „war in der Notlage auf jedem Falle dienlich, und wenn im Nachhinein teilweise Mängel festgestellt worden sind, waren diese in den dramatischen Stunden und Tagen des Pandemieausbruches sicher nicht präventiv erkennbar bzw. bekannt.“

Oberalp sei als Vermittler nie für die Eignungs- und Qualitätskontrolle für den medizinischen Bereich verantwortlich gewesen. „In der Notsituation war das Unternehmen Oberalp, das nur seine Kontakte in China zur Verfügung gestellt hatte, sogar so weit gegangen, auf dringende Anfrage der Landesregierung die Vorfinanzierung der Dollar-Beträge in Millionenhöhe gegen das Versprechen der sofortigen Rückzahlung zu übernehmen, auf deren Rückerstattung es heute noch für einen Betrag von über Euro 25.000.000,00 plus Zinsen wartet, was auch seine Betriebstätigkeit schwerwiegend beeinträchtigt.“

Abschließend unterstreicht Oberalp die obgenannten, weitgehenden Archivierungen zu den erhobenen Verdachtsmomenten mit Genugtuung zur Kenntnis zu nehmen und ist überzeugt, dass auch noch die restlichen Anschuldigungen geklärt und die Verfahren dazu eingestellt werden können.

rc/stol

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