Nach Beendigung seiner Haftstrafe wurde der Mann vor kurzem entlassen. Er lebte seither in einer Wohngemeinschaft in Bozen und war arbeitslos. Im Jahr 2008 war ihm der Status eines politischen Flüchtlings zuerkannt worden, dieser wurde ihm aber später von der staatlichen Asylkommission entzogen. Ein weiterer Antrag 2021 wurde abgelehnt und auch eine Berufung wurde durch ein Gericht in Venedig abgewiesen.
Das Gericht sah den Antragsteller im Falle einer Rückführung als nicht gefährdet, auch wurden die Verurteilungen als schwerwiegend eingestuft. Der Mann gehörte nämlich der Vereinigung „JWEB“ in Meran an, die Anschläge islamistischer Extremisten in Europa und weltweit vorbereitet haben soll.
Der Ausgewiesene wurde nach Görz gebracht
Weil der Mann als sozial gefährlich gilt, wurde von Quästor Paolo Sartori die Ausweisung angeordnet. Am Freitag wurde er unter Begleitung der Polizei und der Einwanderungsbehörde ins Rückführungszentrum von Görz gebracht, wo er bis zum Flug in sein Herkunftsland verbleibt.Es sei von grundlegender Bedeutung, dass die Maßnahmen zur Ausweisung für Personen durchgeführt werden, die eine konkrete Bedrohung für die Sicherheit des Staates und der Bürger darstellten, betonte Sartori.