Montag, 14. September 2020

Beförderungsdienst für Wähler mit Behinderung gewährleistet

Nun steht fest: Der Beförderungsdienst für Wähler mit Behinderung gewährleistet. Auch in dieser speziellen Corona-Zeit kann das Weiße Kreuz den Dienst übernehmen – sofern es von den Gemeinden dazu beauftragt wird.

Das Weiße Kreuz übernimmt auch diesmal den Dienst, sofern von der jeweiligen Gemeinde beauftragt. - Foto: © WK









stol