Montag, 18. März 2024

ASGB: Landeszusatzvertrag für Beschäftige der Freiberufler erneuert

Der ASGB zeigt sich zufrieden mit dem Abschluss des Landeszusatzvertrages für die Beschäftigten der Freiberufler in Südtirol, der heute auf einer Pressekonferenz mit den Sozialpartnern vorgestellt wurde.

Das neue Landeszusatzabkommen gilt für etwa 8000 lohnabhängig Beschäftigte von Privat- und Zahnarztpraxen, Wirtschafts- und Arbeitsrechtsberatern, Rechtsanwaltskanzleien sowie von Ingenieurs- und Architektenstudios und anderen technischen Freiberufen und hat eine Laufzeit von 3 Jahren. - Foto: © shutterstock

„Mit der Erneuerung des provinzialen Abkommens ist es uns Fachgewerkschaften gelungen, zusammen mit dem Arbeitgeberverband der Südtiroler Freiberufler die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen der Arbeitnehmer besser an die lokalen Erfordernisse anzupassen“, erklärt Alex Piras, Vize-Vorsitzender des ASGB.

Alex Piras, Vize-Vorsitzender des ASGB - Foto: © Jens Brueggemann aka Ikonoklast



In erster Linie sei versucht worden, die von den Gewerkschaftsbünden in Südtirol seit Längerem gestellte Forderung nach einer Einführung bzw. Erhöhung des territorialen Lohnelements in allen Sektoren in diesen Vertrag aufzunehmen. Als Folge davon würden nun die Mindestlöhne im Bereich Freiberuf in Südtirol ab März 2024 um 75 Euro brutto von derzeit 50 Euro auf 125 Euro monatlich erhöht. Dieses Lohnelement darf somit nicht mit anderen kollektivvertraglichen Erhöhungen verrechnet werden.

„Das ist ein wichtiger Schritt, nicht nur von der Höhe des Betrages her, sondern weil auch der Arbeitgeberverband die Sichtweise teilt, dass es in Südtirol aufgrund der deutlich höheren Lebenshaltungskosten entsprechend höhere Tariflöhne als im restlichen Italien geben muss, wenn man nicht will, dass Arbeitskräfte in andere Sektoren abwandern“, so Piras. Der ASGB erhoffe sich diese Sichtweise auch von allen anderen Arbeitgeberverbänden, mit denen zurzeit Vertragsverhandlungen auf lokaler Ebene laufen oder anstehen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt

Zusätzlich wird laut ASGB mit dem neuen Landeszusatzvertrag auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit der Ermöglichung der Betreuung von Kindern bei Krankheit unterstützt, außerdem sieht der neue Vertrag auch Ergänzungszahlungen für Opfer häuslicher Gewalt vor. Besonders erfreulich für die Mitarbeiter von Freiberuflern ist, dass nach dem neuen territorialen Vertrag auch die Unterzeichnung des neuen nationalen Kollektivvertrages erfolgt ist.

Zusätzlich erhalten Beschäftigte der 3. Kategorie eine vom staatlichen Kollektivvertrag vorgesehene Lohnerhöhung von insgesamt 215 Euro brutto im Dreijahreszeitraum. „Gerade diese Tatsache unterstreicht, dass es möglich und auch notwendig ist, lokal Lohnerhöhungen zu verhandeln, ohne den Abschluss des jeweiligen nationalen Kollektivvertrages abzuwarten, um die Schere zwischen den überhöhten Preisen und den stagnierenden Tariflöhnen nicht noch weiter auseinandergehen zu lassen“, warnt Piras abschließend.

Das neue Landeszusatzabkommen gilt für etwa 8000 lohnabhängig Beschäftigte von Privat- und Zahnarztpraxen, Wirtschafts- und Arbeitsrechtsberatern, Rechtsanwaltskanzleien sowie von Ingenieurs- und Architektenstudios und anderen technischen Freiberufen und hat eine Laufzeit von 3 Jahren.

stol

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